Fragen und Antworten zur Bestattung

Wenn ein Angehöriger verstorben ist und eine kirchliche Bestattung gewünscht wird, setzten sich die Hinterbliebenen oder das beauftragte Bestattungsunternehmen mit Pfarrerin Kerstin Heinrich in Verbindung und sprechen den geplanten Bestattungstermin ab. Pfarrerin Heinrich vereinbart dann mit den Hinterbliebenen einen Termin zum persönlichen Gespräch.
      
Was geschieht bei der kirchlichen Bestattung?
Der Bestattungsgottesdienst in der Friedhofskapelle besteht aus biblischen Texten, Gebeten und der Predigt. Außerdem werden je nach Wunsch Lieder gesungen oder passende Musikstücke eingespielt. Das Leben des/ der Verstorbenen wird in
Erinnerung gerufen. Es kommt die Wirklichkeit des Todes zur Sprache. Zugleich wird die Hoffnung auf das Leben bei Gott bezeugt.
Je nach gewählter Bestattungsart wird im Anschluss an die Trauerfeier der Sarg oder die Urne beigesetzt. Die Urnenbeisetzung kann auch zu einem späteren Termin stattfinden. Auf Wunsch der Angehörigen kann auch dazu die Pfarrerin hinzukommen.

Kann ein Angehöriger kirchlich bestattet werden, der nicht in der Kirche ist?
Die kirchliche Bestattung setzt voraus, dass der/die Verstorbene der evangelischen Kirche angehört hat. Ist der/die Verstorbene zu Lebzeiten aus der Kirche ausgetreten, respektiert die Kirche diese Entscheidung.
Deshalb kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen eine kirchliche Bestattung stattfinden, wenn dies aus seelsorgerlichen Gründen angezeigt erscheint. Eine kirchliche Bestattung kann nicht stattfinden, wenn die Verstorbenen sie ausdrücklich abgelehnt haben.
Hat der/ die Verstorbene einer anderen anerkannten christlichen Kirche angehört, ist auf Wunsch der Angehörigen eine kirchliche Bestattung durch einen evangelischen Pfarrer/ eine evangelische Pfarrerin unter Umständen möglich.

 

Weitere Informationen finden Sie in einer Broschüre zur Bestattung sowie in der einer Broschüre zur Sozialbestattung der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau.

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